Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

GBU-Psyche Süderelbe

Herzlich Willkommen

Seit 2013 ist jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, eine  sog. "Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz" zu erheben, zu dokumentieren und regelmäßig zu aktualisieren. Der Zeitaufwand ist erheblich und die Vorgaben, die einzuhalten sind, umfangreich. Sollte sich bei einer Betriebsprüfung herausstellen, dass die "GBU-Psyche" gar nicht oder unvollständig erhoben wurde, drohen hohe Bußgelder.

Wir beraten Sie gerne bei der Durchführung der "GBU-Psyche" in Ihrem Unternehmen oder führen diese auch gerne selbst für Sie durch. Hierbei stellen wir Ihnen einen "Basis-Baukasten" zur Verfügung, den wir  bei Bedarf gerne an die speziellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens anpassen. Die Erhebung führen wir entweder mittels eines Fragebogens oder durch strukturierte Interviews durch. Unser Angebot richtet sich vorrangig an Kleinst- und mittelgroße Unternehmen speziell im Süderelbe-Bereich. Durch unsere Ortsnähe fallen für Sie wenig Nebenkosten an und wir sind schnell vor Ort.

Übrigens - Stichwort Kosten: Die Kosten für die Durchführung der "GBU-Psyche" können Sie in aller Regel als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen - ein Bußgeld dagegen nicht!

Fordern Sie gerne ein Angebot an! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!